Ortsteilräte

Eine Stimme zu haben und gehört zu werden, Dinge vor Ort entscheiden und gestalten zu können waren 1995 einige der Gründe für die Bildung von Ortsteilräten in mehreren Gemeinden in Geras Randlage. Die meisten von ihnen waren 1994 eingemeindet worden. Trotz großem Engagement zahlreicher Aktiver vor Ort, zeigte sich, dass viele der einstigen Vorbehalte, Teil der Stadt Gera zu werden, nicht unbegründet waren. Vielerorts hat sich das Gefühl eingestellt, „das fünfte Rad am Wagen zu sein“.
Dem aktiv entgegenzuwirken, muss Aufgabe der Stadtverwaltung und des Stadtrates sein!
Inzwischen ist die Zahl der bestehenden Ortsteilräte auf 19 angewachsen. Darunter befinden sich mehrere städtisch geprägte Stadtteile mit völlig anderen Strukturen, Problemen und Prioritätensetzungen.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Begriff „Subsidiarität“ mit Leben erfüllt und zur Anwendung gebracht wird. Eine Änderung der Hauptsatzung würde die zeitnahe Gründung weiterer Ortsteilräte in großen Stadtteilen zulassen.
Dazu gab es in den letzten Monaten umfangreiche Diskussionen mit vielen Argumente, welche dafür aber auch dagegen sprachen.
Alle gilt es zu akzeptieren und ernst zu nehmen, auch wenn nicht jedes Statement nachvollziehbar ist.
Um bestmögliche Entscheidungen treffen zu können, auch im Blick auf die finanzielle Ausgestaltung der künftigen Ortspauschalen, schlägt die Wählervereinigung „FÜR GERA“ vor, die eventuelle Bildung neuer Ortsteilräte, im Rahmen der nächsten Kommunalwahl, im ersten Halbjahr 2024 zu realisieren.
Im Blick auf die angespannte Haushaltslage würden mit dieser Vorgehensweise auch Kosten im mittleren fünfstelligen Bereich, resultierend aus separaten Wahlen der neuen Ortsteilräte, hinfällig werden.