Objekt Tietz-Kaufhaus, hier: Offener Brief der im Stadtrat der Stadt Gera vertretenen Fraktionen und Parteien

Ausgangslage Stand 31.08.2021:


Voranstellen möchten wir ein klares Statement, das klare Bekenntnis aller Stadtratsfraktionen und der Stadtverwaltung: Wir sind an der Entwicklung und Wiederbelebung des Tietz-Kaufhauses und des Milchhof-Quartiers stark interessiert und unterstützen alle rechtlich möglichen Aktivitäten von Ihnen als Eigentümervertreter.

Allerdings ist eine Verknüpfung dieser beiden Projekte, wie von Ihnen in einem Kooperationsvertrag verlangt, durch die sehr unterschiedlichen Lösungsansätze nicht darstellbar. Dies haben Ihnen die Verwaltung, aber auch die Stadtratsmitglieder in den beiden Ausschüssen des Stadtrates WSA und BUVLA schriftlich, als auch mündlich mehrmals mitgeteilt. Keinesfalls darf der Eindruck entstehen, dass es eine irgendwie geartete Koppelung der beiden Entwicklungsprojekte gibt.

Seit dem 28.02.2020 sind wir zur Entwicklung des Objektes Tietz-Kaufhaus mit Ihnen im Gespräch. Um den Standort des Tietz-Kaufhauses doch noch in absehbarer Zeit entwickeln zu können, haben sich die Stadtratsmitglieder und die Stadtverwaltung dieses Themas angenommen. In der Folge haben sich die Bundestagsabgeordneten Herr Vogel und Frau Kaiser eingeschaltet und die Möglichkeit aufgemacht, 5,8 Mio. € Fördermittel für die Entwicklung erhalten zu können. Als Eigentümer hätte es seit ca. 1,5 Jahren Ihr vorrangiges Interesse sein müssen, alle Voraussetzungen zu schaffen, mit der Umsetzung zu beginnen.

Bereits Ende 2020 haben die Verwaltung und die Stadtratsmitglieder erkannt, dass eine Entwicklung des Tietz-Kaufhauses unter Ihrer Eigentümerschaft problematisch wird und angezeigt, dieses Objekt mittels Kauf zu übernehmen und selbst zu entwickeln. Sie wurden aufgefordert, das erforderliche Verkehrswertgutachten in Abstimmung mit der Verwaltung erstellen zu lassen. Trotz der Ihnen bekannten Tatsache, dass der Ablauf zur Abgabe des Fördermittelantrages der 30.09.2021 ist, liegt uns als Käufer dieses Gutachten und darauf beruhend ein Verkaufsangebot von Ihnen nicht vor. Dies ist aber die Grundlage, um in die eigentlichen Kaufverhandlungen einsteigen zu können, die dann wiederum Grundlage der Fördermittelbeantragung sind. Mit Ihrem Verhalten der Verzögerung zur Herausgabe des Gutachtens gefährden Sie den Erhalt der 5,8 Mio. € Fördermittel. Die Stadt Gera ist aus rechtlichen Gründen darauf angewiesen, nur einen Kaufpreis in Betracht zu ziehen, der durch ein Wertgutachten unterlegt ist.

Der noch ausstehende rechtliche Ablauf ist Ihnen bekannt. Nämlich erst mit Kenntnis des Grundstückswertes und darauf beruhendem Verkaufsangebot Ihrerseits können wir im Stadtrat darüber beschließen und kann seitens der Verwaltung ein notariell beurkundeter
Kaufvertrag geschlossen und daran anschließend der Fördermittelantrag gestellt werden. 

Seien Sie versichert, dass wir gern bereit sind, auch kurzfristig bei allen Investoren in Gera zu helfen und demzufolge auch Sie mit Ihren Projekten zu unterstützen.

In Bezug auf das Tietz-Kaufhaus ist das aber nur möglich, wenn auch uns Stadtratsmitgliedern das Verkehrswertgutachten und Ihr Verkaufsangebot sowie die sich darauf gründende Beschlussvorlage im Stadtrat rechtzeitig vor der Stadtratssitzung am 29.09.2021 vorliegen. Wir haben unseren guten Willen wiederholt durch sehr kurzfristige Zustimmungen bewiesen. 

Wir fordern Sie daher auf, der Stadtverwaltung und damit auch dem Stadtrat das Ihnen bereits vorliegende Verkehrswertgutachten und Ihr darauf beruhendes Verkaufsangebot bis Freitag, den 10.09.2021, 12.00 Uhr zur Verfügung zustellen. Andernfalls kann eine Beschlussfassung im Stadtrat zum Tietz-Kaufhaus nicht, vor allem nicht rechtzeitig erfolgen und die in Aussicht gestellten Fördermittel gehen der Stadt und damit den Bürgern von Gera für die Entwicklung dieses Standortes verloren. Hier tragen Sie einzig und allein die Verantwortung, da nur Sie als Eigentümer Herr des Verfahrens sind.

Es wäre sehr bedauerlich, wenn die Entwicklung des Tietz-Kaufhauses auf Grund Ihres Verhaltens scheitert.