„FÜR GERA“ zum Thema: „Videoüberwachung im öffentlichen Raum“

Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in unserer schönen Stadt sind vielen Bürgern äußerst wichtige Anliegen. Leider wird das Stadtbild immer wieder durch unschöne Graffitischmierereien – zuletzt am neuen Campus Rutheneum – oder auch durch offensichtlich mutwilligen Vandalismus an z.B. Bus- und Bahnhaltestellen gestört. Auch finden sich in der Lokalpresse beinahe regelmäßig Berichte über tätliche Auseinandersetzungen oder sonstige Straftaten im öffentlichen Raum.

Videoüberwachung im öffentlichen Raum kann ein wirksames und präventives Instrument zur Vermeidung solcher Taten sein und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger positiv beeinflussen. Sichtbar installierte Kameras können abschreckend oder hemmend auf potenzielle Täter wirken. Aufgenommenes Videomaterial kann helfen, Straftäter zu ermitteln oder die Schuldfrage besser zu klären. Demgegenüber steht aber natürlich das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf freie – und damit auch informationelle – Selbstbestimmung, welches unbedingt gewahrt bleiben muss.

Aufgrund dieser Kontroversen wurde das Thema mehrfach im Deutschen Bundestag sowie im Thüringer Landtag erörtert. Bereits 125 Kommunen bundesweit setzen Videoüberwachung aktiv ein. Bezogen auf die Stadt Gera ergeben sich aus unserer Sicht folgende initialen Fragestellungen:

  • Welche rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Videoüberwachung gibt es und wie kann der Datenschutz sichergestellt werden?
  • Welche personellen und finanziellen Auswirkungen hat der Einsatz von Videoüberwachung?
  • Welche konkreten Plätze/Bereiche erachtet die Landespolizei allgemein als überwachungswürdig und warum? Welche Orte kämen in Gera in Frage?
  • Welche sicherheitsrelevanten konkreten Vorkommnisse gab es in den letzten 5 Jahren in Gera, anlässlich derer man sich im Nachgang eine Videoüberwachung gewünscht hätte? Warum hätten diese Ereignisse mit Überwachung vermutlich verhindert oder aufgeklärt werden können?
  • Gibt es generelle oder punktuelle Alternativen zu einer Videoüberwachung?
  • Können Stadt und Landespolizei im Bereich der Videoüberwachung gemeinsam tätig werden und/oder sich ergänzen? Wenn ja, wie und in welchen Bereichen? Gibt es ein gemeinsames Sicherheitskonzept? Wenn nein, warum nicht?
  • Welche positiven oder negativen Erfahrungen haben andere Kommunen gemacht?
  • Worin bestehen die Vor- und Nachteile der Videoüberwachung aus Sicht der Stadt Gera?

Die Erörterung und Diskussion dieser Fragen soll mittelfristig zu einer fundierten Entscheidung hinsichtlich einer möglichen Installation von öffentlicher Videoüberwachung in Gera führen. „FÜR GERA“ wird die Thematik deshalb weiter verfolgen und hat sie bereits bei den zuständigen kommunalen Stellen angesprochen.