Anfrage zur Friedhofsatzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Vonarb,


die seit 2010 gültige Friedhofsatzung der Stadt Gera regelt alle relevanten Fragen zum Thema Bestattung auf den kommunalen sowie auf zwei kirchlichen Friedhöfen in Gera.
Nachdem in den letzten Monaten auf dem Ostfriedhof einige muslimischen
Bestattungen mit „kreativen“ Grabgestaltungen, z.B. unter Verwendung von
Rasenborden, stattgefunden haben, ergeben sich nachfolgende Fragen.
Ist eine Änderung oder Ergänzung der Friedhofsatzung (insbesondere 523 – §25, § 28) geplant, welche Bezug auf Traditionen in anderen Kulturkreisen nimmt?
Falls ja: Wann ist mit einer derartigen Änderung zu rechnen?
Falls nein: Können separate Friedhofsabteilungen eingerichtet bzw. bestehende Abteilungen mit erklärenden Hinweisen für Besucher (siehe § 33) versehen werden?
Tod und Trauer sind ungeeignet für aktuell aufkommende emotionale
Diskussionen. Daher muss es Ziel und Aufgabe sein, Regeln zu definieren und / oder zu erklären, um dadurch zu einem angemessenen und würdevollen Umgang beim Thema „Bestattung‘ beizutragen.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Breuninger
Geschäftsstellenleiterin Fraktion FÜR GERA

Stellungnahme zur Friedhofssatzung der Stadt Gera
Sehr geehrte Damen und Herren,


die derzeitig gültige Friedhofssatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe wurde mit Datum vom 7. Januar 2017 bekanntgegeben und ist am 8. Januar 2017 in Kraft getreten. Eine Evaluierung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung ist im Rahmen der Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetzes vorgesehen.
Auf den Friedhöfen der Stadt Gera werden die verschiedenen Grabarten in unterschiedlichen Abteilungen geführt. Bereits seit dem Jahr 1997 wurde auf dem Ostfriedhof in Gera die Abteilung Vla als muslimisches Grabfeld angelegt. Um die Bedeutung der religiösen Bestattungskultur zu wahren, wurde sich intensiv mit der Thematik „Muslimische Bestattung“ unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen
sowie der möglichen Umsetzung auseinandergesetzt. Ob und inwieweit Ausnahmeregelungen gemäß § 34 der Friedhofssatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe zugelassen werden können, ist immer im Einzelfall zu prüfen und kann an dieser
Stelle nicht pauschal beantwortet werden.
Sofern eine Grabstelle nicht den Vorgaben der Friedhofssatzung entspricht, wird durch die Friedhofsverwaltung ein Aufkleber an die Grabstelle – mit der Bitte sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden – angebracht. Liegt keine Rückmeldung der Angehörigen vor, erfolgt ein Anschreiben durch die Friedhofsverwaltung an die Nutzungsberechtigten.
Zu Ihrer Anfrage, ob separate Friedhofsabteilungen mit erklärenden Hinweisen für die Besucher versehen werden können, teilen wir Ihnen mit, dass aus Gründen der Pietät keine „Hinweisschilder“ vorgesehen sind. Bei Fragen, insbesondere beim Beratungsgespräch zur Auswahl einer neuen Grabstelle, gibt die Friedhofsverwaltung gern Auskunft zu den einzelnen
Abteilungen und deren Besonderheiten.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Michael Sonntag
Dezernent Bau & Umwelt